Die Mannschaftsmeldung ist laut TUWO § 24 inklusive der Kadermeldung bis spätestens 22. Juli an den Landesspielleiter (rvlasak@applied-biotech.at) zu übermitteln. Die entsprechende Vorlage ist im Servicebereich der SLV Website zum Download bereitgestellt.
Erläuterung des § 15.3.4. (Aufbau der Kaderliste): Jede Mannschaft der Landesliga A und B besteht aus 6 Stammspielern, die Mannschaften der 1. Klassen bestehen aus 5 Stammspielern. Zusätzlich dürfen insgesamt 9 Spieler als Ersatzspieler eingesetzt werden, 6 davon sind in der Kaderliste als Ersatzspieler zu melden. Pro Mannschaft dürfen zusätzlich 3 weitere Ersatzspieler eingesetzt werden, die nicht im Voraus gemeldet werden müssen.
Zusätzlich zu den oben genannten 9 Ersatzspielern dürfen 2 Jugendliche U 16 eingesetzt werden. Die beiden U 16 Spieler können auch bereits vor Beginn der Meisterschaft namentlich als Ersatzspieler gemeldet werden. In diesem Fall erhöht sich die Anzahl der zusätzlich einsetzbaren Spieler von 3 auf 5.
Als U16 Spieler gelten für die Saison 2018/19 Jugendliche, die im Jahr 2003 (nach der Formel Jahr des Turniers – 16) oder später geboren wurden.
Zu beachten ist auch, dass U 16 Spieler, die als Stammspieler gemeldet werden, nicht für das Ersatzspielerkontingent gezählt werden.
rv