Vorankündigung 15.BLMM
Am 1.April 2017 soll laut dem Terminplan der Sektion Fernschach (FS) des ÖSB die 15. Österreichische Fernschach-Bundesländer-Mannschafts-Meisterschaft (BLMM) beginnen.
Diese BLMM wird alle zwei Jahre (in den ungeraden Jahren) auf 6 Brettern gespielt und erfahrungsgemäß stellen meist alle 9 Bundesländer eine Mannschaft.
1 Voraussetzungen und Anforderungen
Alle Interessierten Schachspieler – egal ob mit oder ohne Fernschacherfahrung – sind gerne eingeladen, sich für die Teilnahme an dieser 15.BLMM zu melden. Nähere Auskünfte über den FS-Betrieb und spezielle Informationen erteilen gerne alle FS-Spieler oder FS-Referent Walter Krimbacher (wkriba@hotmail.com).
Die Entscheidung über die Mannschaftsaufstellung wird dann bei einem Fernschachtreffen, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind, in einer gemeinsamen Arbeitssitzung beim 5.Salzburger FS-Treffen erarbeitet. Dieses 5.Salzburger Fernschachtreffen wird voraussichtlich im März 2017 im ASK-Klublokal Violett abgehalten.
Alle Interessierten sind gerne eingeladen sich über die FS-Aktivitäten im Bereich des SLV Salzburg, des ÖSB und international im Rahmen der ICCF (Welt-Fernschachbund, das Gegenstück zur Nahschach FIDE) zu informieren und sich über FS-Spielmöglichkeiten zu erkundigen.
Gewünschte Anforderungen und Voraussetzungen sind, neben dem Willen Zeit und Motivation für die FS-Partien aufzubringen, einige grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Schachprogrammen (Engines und Datenbanken) und deren sinnvolle Anwendung bei der Analyse von Schachpartien. Hier können aber von den bereits erfahreneren FS-Spielern gerne Hilfestellungen in Form von Einführungen, Erklärungen und Bereitstellung von Technik (Engines und Datenbanken) geleistet werden.
2 Spielberechtigung
Im Gegensatz zu den Bewerben des SLV (oder des ÖSB) ist für eine Teilnahme an der 15.BLMM die Spielberechtigung für den SLV (Spielerpass) nicht zwingend erforderlich, sondern es gelten folgende Kriterien für die Spielberechtigung (da die Ausschreibung für die 15.BLMM 2017 nicht erfolgt ist, zitiere ich hier die Regelung, welche für die 14.BLMM 2015 gültig war, in der festen Überzeugung, dass sich daran nichts ändern wird (außer vielleicht einer sprachlich-grammatikalischen Verbesserung):
Spielberechtigt: Spieler die in dem Bundesland wohnhaft sind, oder in der jeweiligen Bundesländermeisterschaft spielt oder in dem Bundesland geboren wurde.
Die Spielberechtigung wird also sehr liberal gehandhabt und aufgrund dieser Bestimmungen sind viele Spieler für zumindest 2 Bundesländer spielberechtigt (Geburtsbundesland und Wohnbundesland). Lt. dieser Bestimmung besitzt z.B. unser Günther Bolda, da in OÖ geboren und in Salzburg lebend, eine Spielberechtigung für beide Bundesländer.