Handyläuten

Bei der Vorstandssitzung am 10.12.2013 wurde der Beschluss des Landestages 2004 bekräftigt. Nur der Landestag kann diesen Beschluss aufheben.

Bis zum Landestag 2013 ist das einmalige Klingeln eines Telefons erlaubt, außer nach einer Reklamation in der Landesliga A.

Scroll to Top