Ab 5. März, dem ersten Tag der Wiederaufnahme der Mannschaftsmeisterschaft 2021/22, fallen fast alle Covid-19 Bestimmungen für den Sport- und Gastronomiebetrieb. Es wird keine Zutrittsbeschränkungen mehr geben, also keine Überprüfung des Impfstatus. Der Zutritt zur Gastronomie und zu Sportstätten ist also für alle möglich.
Es gibt zwar noch keine veröffentlichte Verordnung, aber auf der Seite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bereits folgendes zu lesen (Stand vom 28.02.2022 um 12 Uhr):
Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen fallen:
- Keine Zutrittsregelungen
- Keine Personenobergrenzen
- Keine allgemeine Sperrstunde
- Öffnung der Nachtgastronomie
- Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
- Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.