Zum Inhalt springen
- Der Zutritt in das Vereinslokal des Schachklubs Hallein ist nur mit „3G“ Nachweis (Getestet, Genesen oder Geimpft) gestattet.
- „Contact Tracing“ ist erforderlich
- Es dürfen sich maximal 100 Personen gleichzeitig im Vereinslokal aufhalten
- Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden
- Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske
- Während des Wettkampfs sind Zuschauer erlaubt
- Die Sportausübung unterliegt keiner Sperrstunde
- Das Covid-19 Präventionskonzept wird vom Covid-Beauftragten des Schachklubs Hallein umgesetzt.
Scroll to Top