Covid-19 Präventionskonzept Jugend LM 2021

Dieses Präventionskonzept wird im Spielsaal durch Aushang oder Auslage allen Teilnehmern der Schach Jugendlandesmeisterschaft zugänglich gemacht.

Voraussetzung zum Betreten des Spiellokals

Alle Personen haben einen Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen. Folgende Nachweise werden anerkannt:

Negativer Antigentest in Eigenanwendung, der behördlich erfasst wurde und nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, oder
Negativer behördlich bestätigter Antigentest, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt, oder
Negativer molekularbiologischer SARS-CoV2 Test, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, oder
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV2, oder
Vorlage eines Absonderungsbescheids, der innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde, oder
Nachweis über SARS-CoV2 Antikörper, der innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt wurde, oder
Nachweis über eine COVID-19 Impfung:
a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
c)  Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.

Negative Antigentest, die von der Schule bestätigt sind, werden anerkannt. Ein am ersten Tag des Turniers vorgelegter Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist auch am zweiten Turniertag gültig.

Kann keiner dieser Nachweise erbracht werden, ist den Teilnehmern inklusive Betreuern der Eintritt in den Spielsaal ausnahmslos zu untersagen

Feststellung der Personendaten
Sämtliche Teilnehmer und Besucher des Spiellokals sind verpflichtet, ihre Personendaten in eine bereitstehende Liste einzutragen. Dies sind Name, Vorname, Telefonnummer und/oder Emailadresse. Diese Daten werden ein Monat lang aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Räumlichkeiten
Während des Wettkampfs muss für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft gesorgt werden. Die Belüftung sollte im Abstand von einer Stunde, muss aber zumindest alle 120 Minuten erfolgen. Für den Fall, dass eine geeignete Lüftungsanlage vorhanden ist, kann auf eine Lüftung über geöffnete Fenster verzichtet werden.

Im Spiellokal werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln bereit gehalten, die für die Desinfektion der Hände sowie des Spielmaterials bestimmt sind.

Vor Wettkampfbeginn und nach Ende des Wettkampfs werden besonders häufig frequentierte Kontaktflächen (z.B. Türgriffe) gereinigt bzw. desinfiziert.

Einhaltung der Mindestabstandsregel
Beim Betreten und während des Aufenthalts im Spiellokal ist ein Mindestabstand von 1 Meter zwischen zwei Personen wo immer möglich einzuhalten.

Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand von 1 Meter unterschreiten, sollen aber für einen größtmöglichen Abstand voneinander sorgen (zum Beispiel durch die Wahl entsprechender Sitzhaltungen).

Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden.

Persönliche Hygienemaßnahmen
Vor Beginn des Wettkampfs, d.h. insbesondere vor dem ersten Kontakt mit dem Spielmaterial, sind die Hände gründlich zu waschen! Maskenpflicht gilt für Erwachsene ab dem Zutritt ins Gebäude bis zum Verlassen desselben.

Jugendliche sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Betreuer, Schiedsrichter und sonstige Personen, die für die Durchführung der Jugendlandesmeisterschaft unabdingbar erforderlich sind, können die Schutzmaske abnehmen, wenn sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu allen im Raum befindlichen Personen einhalten können. Dies trifft normalerweise zu, wenn die Betreuer oder Schiedsrichter an Tischen sitzen, die in entsprechendem Abstand zueinander aufgestellt sind. Im Zweifelsfall ist eine FFP2 Schutzmaske zu tragen.

Am Brett sitzend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zwingend erforderlich.

Das Spielmaterial (Bretter, Figuren, Uhren) ist grundsätzlich vor Beginn des Wettkampfs ordnungsgemäß zu desinfizieren (Rundum – Benetzung mit einer Mindesteinwirkzeit von 1 Minute).

Da die Sportausübung länger als 4 Stunden in Anspruch nimmt, dürfen mitgebrachte Getränke im Spielsaal konsumiert werden.
Für den Fall, dass Speisen und Getränke in einem Gastronomiebetrieb innerhalb des Geländes verabreicht werden, sind die dort gültigen Covid-19 Regeln einzuhalten.

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