In den vergangenen Runden mussten einige Spielergebnisse wegen Vergehen gegen die TUWO- Regeln korrigiert werden.
2. Klasse Nord, 6. Runde vom 15.01.2012
Bei der Begegnung Ranshofen 7 gegen Zechner Neumarkt wurde auf Brett 4 Seitens Neumarkt der Spieler Stefan Küng aufgestellt, der seine Partie auch gewann.
Leider war dieser Spieler noch nicht beim SLV gemeldet (keine SpielberechÂtigung) und musste deshalb Kontumaziert werden.
Das ursprüngliche Gesamtergebnis von ½ : 3½ wurde deshalb auf 1½ : 2½ korrigiert. Für die Elowertung bleibt das tatsächliche Ergebnis bestehen.
nach TUWO §19.4 Spielberechtigung
heißt es: … Die Spielberechtigung beginnt 7 Tage nach der vollständigen Zusendung der Anmeldeunterlagen.
Da es leider mehrfach vorkam, dass Spieler sehr kurzfristig (oft erst am Spieltag) angemelÂdet wurden, beschloss der Vorstand des SLV in der Sitzung vom Dezember 2010, dass
Anmeldungen, die bis spätestens Donnerstag 19h vor dem Einsatz (natürlich auch wieder unter Bekanntgabe aller für die Anmeldung erforderlichen Daten, inkl. GeburtsÂdatum) beim Passreferenten Herrn Herndl einlangen, noch akzeptiert werden.
D.h. der Neuangemeldete ist bereits am darauf folgenden Samstag spielberechtigt.
Im Gegenzug für dieses Entgegenkommen ist dieser Termin allerdings strikt einzuhalten und Verstöße dagegen sind zwingend zu ahnden!
Wir bitten daher alle Vereinsfunktionäre um rechtzeitige Anmeldung ihrer neuen Spieler!
Landesliga B, 8. Runde vom 28.01.2012
Bei der Begegnung Konkordiahütte – Schwarzach 3 wurden auf den Brettern 3 mit Axt Wolfgang der 15. Spieler und auf Brett 5 mit Hofer Christian ein 16., nicht mehr einsatzberechtigter Spieler aufgestellt. Deshalb wird das Ergebnis von Rothschädl – Hofer von Remis auf 1:0K für Konkordiahütte korrigiert. (gilt nicht für die Elowertung)
Gesamtergebnis daher: Konkordiahütte – Schwarzach 3 3½ : 2½
Nach TUWO § 14.3.4 Aufbau der Kaderliste
Die Kaderliste besteht … in den Landesligen aus 6 Stamm- und bis zu 9 Ersatzspieler.
= maximal 15 Spieler